Isolierpaneele, Iso-Abschnitte, Kantteile, Befestigungsmaterial und weiteres Zubehör sowie PU-Flocken aus einer Hand

Impressum

Anschrift
TAVA Dach & Wand GmbH
Varenesch
Kamillenweg 1
49424 Goldenstedt

Telefon / Fax
Telefon: 0 44 44 / 9 60 90-0
Fax: 0 44 44 / 9 60 90-8

E-Mail / Internet
E-Mail: info@tava.de
Internet: www.tava.de
  Unternehmensdaten
USt.-Ident.-Nr.: DE 196 161 659
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB 111 312

Geschäftsführung
Heinrich Tangemann
Erika Tangemann
Dietrich Tangemann


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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. TAVA Dach & Wand GmbH, 49424 Goldenstedt
Gültig ab dem 01.04.2008

Lieferbedingungen für II-A-Material:
II-A Material ist definitionsgemäß nicht mängelfrei und daher grundsätzlich nicht reklamationsfähig. Das gilt insbesondere für optische und/oder technische Mangel (z.B. Farb-, Oberflächen-, Schaum- oder Linierungsfehler). Auch bei schriftlich bestätigter Farb- oder Linierungsgleichheit kann keine exakte Übereinstimmung garantiert werden, da das Material u.U. aus mehreren Produktionschargen stammt. Wir warnen vor dem Einsatz bzw. Weiterverkauf als I-A-Material. Das Material gilt bei Abholung durch den Kunden oder dessen Beauftragten mit Verlassen des Lagers bzw. bei Auslieferung mit der Annahme durch den Kunden oder dessen Beauftragten als bedingungsgemäß geliefert. Die Ware ist daher sofort bei Erhalt bzw. bei der Entladung im Beisein des Spediteurs auf ordnungsgemäße und vollständige Belieferung sowie Transportschäden zu prüfen. Spätere Einwendungen können nicht anerkannt werden. Ergänzend gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen".

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingung sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kennt-nis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss- und Zahlungsbedingungen
Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preise, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
Warenproben und Musterstücke sind beim Verkauf von II-A-Ware stets unverbindlich, da der Zustand der Ware stark schwanken kann und die Ware definitionsgemäß nicht mängelfrei ist. Es wird in jedem Falle angeraten, sich von Art und Güte der Ware vor dem Kauf eingehend zu informieren (z. B. Besichtigung). Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Verkäufers (Auftragsbestätigung oder Lieferung) zustande. Von dem Verkäufer genannte Preise sind Netto-Preise zuzüglich Mehrwertsteuer ab Lager.
Bei Versand der Ware behält sich der Verkäufer die Auswahl des wirtschaftlichsten Versandweges vor. Die Versandkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sind vom Kunden zu tragen, falls nicht ausdrücklich in jedem Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Falls der Kunde eine besondere Versandart verlangt, werden dem Kunden die Mehrkosten zu-züg-lich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
Ist nichts anderes vereinbart, hat die Zahlung ohne jeden Abzug bei Erhalt der Ware zu erfolgen. Bei Lieferung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung berechnet. Zahlung durch Wech-sel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden; sie sind sofort fällig.
Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks, sondern erst seine Einlösung als Zahlung. Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in der durch Gesetz bestimmten Höhe zu berechnen.

§ 3 Lieferung
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Kunde innerhalb angemessener Frist abzurufen.
Bei Lieferung frei Haus muss die Baustelle mit einem 40 t-Lkw befahrbar sein, Entladungsmöglichkeiten sind bauseits bereit zu stellen. Wartezeiten und zusätzliche Entladungskosten gehen zu Lasten des Kun-den.
Hö-he-re Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch ver-rin-gern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt be-rechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen des Verkäufers ist dieser nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spe-di-teur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-schlech-te-rung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 4 Mängelrügen
1. Für den Handel mit II-A-Ware gelten unsere separaten "Lieferbedingungen für II-A-Material". Der Begriff "II-A" beinhaltet, daß die Ware definitionsgemäß nicht mängelfrei ist, sondern optische und/oder technische Mängel aufweisen kann. Der Verkäufer übernimmt daher keine Gewähr für die Güte der gelieferten Ware. Es wird in jedem Fall empfohlen, sich über Art und Güte der Ware vor dem Kauf eingehend zu informieren. Mängel können nur für offensichtlich auf dem Transportweg zum Kunden eingetretene Transportschäden oder für falsche oder unvollständige Belieferung geltend gemacht werden. Dies muß vor Entladung im Beisein des Spediteurs geschehen. Die Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, daß der Käufer in seiner Eigenschaft als Unternehmer die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. B. Menge und Transportschäden zu prüfen hat und offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken sind.
2. Für Mängelrügen an Handelsware gelten die nachfolgenden Bedingungen: Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware, wegen offensichtlichen Transportschäden oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten Ware können vom Käufer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich oder per Fax geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, daß der Käufer in seiner Eigenschaft als Unternehmer die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Menge, Farbe, Qualität und Beschaffenheit zu prüfen hat und offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken sind.
3. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Monaten seit Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
4. Beim Vorliegen von Mängeln der vorbezeichneten Art sind die Mängelansprüche des Käufers auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Weitere Ansprüche oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.

§ 5 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Ver-käu-fers.
Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Arglist vorwerfbar ist.
Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften, wie z. B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalte
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnungswechsel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Verkäufers. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 7 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen der Einwilligung des Verkäufers.

§ 8 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich recht-liches Sondervermögen, ist ausschließlich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.


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